ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN WENTE 2.0

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte für eine Veranstaltung bei Wente 2.0 unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen:

  1. Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt. Jugendliche ab 16 haben haben nur mit schriftlichen Einverständnis mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten Zutritt. Hier gilt das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
  2. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
  3. Das Mitbringen von Glasbehältern, Flaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln und Waffen ist untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt ein Hausverbot.
  4. Das Recht, den Einlass aus einem wichtigen Grund gegen Rückerstattung des Eintrittspreises zu verwehren, bleibt vorbehalten.
  5. Das Mitbringen von Tonbandgeräten oder anderer professionellen Film- und Fotoausrüstung zur Aufzeichnung der Konzerte ist untersagt.
  6. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich der Besucher einverstanden, dass Bild- und Tonaufnahmen von ihm gemacht werden könnten, die einer späteren Veröffentlichung dienen.
  7. Bei Verlassen des Festsaals verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Wiedereintritt nur mit gültigem Eintrittsbändchen möglich.
  8. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb einer Eintrittskarte ausschließlich zwischen Erwerber und Veranstalter zustande.
  9. Eine Eintrittskarte kann nur bei Absage der Veranstaltung zurückgenommen werden. Der Eintrittspreis wird erstattet.
  10. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung terminlich zu verlegen.
  11. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm der Veranstaltung ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
  12. Das Abstellen und Parken Ihres Fahrzeug erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden.
  13. Der Veranstalter haftet nicht für während der Veranstaltung verlorene oder gestohlene Gegenstände.
  14. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher der Veranstaltung, die Eigentum des Veranstalters beschädigen oder entwenden, von dieser Veranstaltung auszuschließen und dies zu Anzeige zu bringen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht nicht.
  15. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Eintrittskarten ist nicht gestattet.